Alles, was Recht ist:

Hausrecht.

Unterweisung für Fremdfirmen / Fremdpersonen

im Rahmen der Betretung des Betriebsgeländes der Kalkwerke H. Oetelshofen durch Kunden der DeinSteinbruch GmbH 

Die Betretung des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche gegen uns, den Besitzer sowie den Betreiber des Steinbruchgeländes sind grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Verhalten im Werk:

  • Der Aufenthalt im Betrieb ist nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.
  • Deren Anordnungen und den Anordnungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten. 
  • Die Gruppe ist nicht zu verlassen. 
  • Werksverkehr hat immer Vorrang. Im Tagebau herrscht generell ein Linksfahrgebot. 
  • Das Tempolimit auf dem gesamten Betriebsgelände von 30 km/h ist einzuhalten. 
  • Es besteht eine Gurtpflicht in Fahrzeugen. 
  • Es besteht die Pflicht, auf dem gesamten Betriebsgelände Schutzhelm, Warnweste und festes Schuhwerk zu tragen. Im Bereich der Anlagen zusätzlich eine Schutzbrille. 
  • Wegen Absturz- und Steinschlaggefahren ist ein Mindestabstand zu den Abbaukanten von jeweils 3 Metern einzuhalten. Bei Schüttguthaufen ist auf abkippende Fahrzeuge zu achten und ein Mindestabstand von 10 Metern einzuhalten. 
  • Bei Unfällen ist umgehend die Aufsichtsperson zu verständigen. 
  • Die Zu- und Abfahrt zum Betriebsgelände erfolgt in geschlossener Gruppe, bei der Ausfahrt ist die Reifenwaschanlage zu durchfahren. 
  • Das Erstellen von Bildmaterial auf dem Betriebsgelände erfolgt ausschließlich für den oben genannten Zweck. Darüberhinausgehende (z. B. private) Aufnahmen sind nur nach Einverständniserklärung unsererseits gestattet. 

Download Betretung des Betriebsgeländes

 

Merkblatt zu besonderen Tätigkeiten

mit erhöhtem Risikopotential und/oder dem Bedarf einer besonderen Qualifikation

  • Für das Steuern eines PKW, LKW oder Gabelstaplers muss eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen!
  • Bei der Bedienung von Baumaschinen muss eine entsprechende Qualifikation dafür und eine schriftliche Beauftragung des Arbeitgebers für die jeweilige Bedienperson vorliegen!
  • Bei Umgang mit gefährlichen Stoffen (z. B. explosionsgefährliche Stoffe) muss eine entsprechende Qualifikation vorliegen!
  • Bei sämtlichen risikoreichen Tätigkeiten, für die es an entsprechenden Qualifikationen bedarf, müssen diese vorliegen! 

Alle Dokumente müssen vor Beginn der Tätigkeiten einem Mitarbeiter der DeinSteinbruch GmbH im Original vorgelegt, deren Einsicht bestätigt und bei der Tätigkeit am Mann/Frau getragen werden! 

Bei Nichtbeachtung dieser Aspekte, bei unsachgemäßem oder grob fahrlässigem Verhalten erfolgt ein sofortiger Platzverweis mit Hausverbot ohne weitere Ansprüche auf Schadensersatz! 

Download Merkblatt zu besonderen Tätigkeiten